Lieferbedingungen für den Ankauf von Medienlizenzen
1. |
Erworben werden Verleih- und Online-Gebietslizenzen mit dem Recht zur nichtkommerziellen öffentlichen Vorführung im Gebiet des Landkreises Waldeck-Frankenberg (Zuständigkeitsbereich des Medienzentrums). Mit dem Erwerb der Lizenz werden dem Medienzentrum für den Landkreis Waldeck-Frankenberg (Zuständigkeitsbereich) für die nichtkommerzielle Nutzung mindestens die folgenden Rechte gewährt: Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG), Vorführungsrecht (§19 (4) UrhG), Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) sowie das Recht der Bearbeitung im Rahmen des Unterrichts einer Lerngruppe (§ 23 UrhG). |
2. |
Das Verleih-
bzw. Online-Medium muss unter einer Signatur / Online-Signatur in der
„Datenbank Bildungsmedien (DaBi)“ geführt, d. h. entsprechend dort dokumentiert
sein. Darüberhinaus ist es bei haptischen Datenträgern (DVD) notwendig, eine eventuell längere Lizenzdauer („printlife“) anzugeben. |
4. | Bei Online-Medien muss der von der Arbeitsgemeinschaft Mediendistribution und Dokumentation (AGMuD) der Länderkonferenz Medienbildung (LKM) definierte Standard TOM in der aktuellen Version (http://agmud.de/tom-format/) erfüllt werden. |
5. | Zusätzliche Verleihstücke der im Online-Paket enthaltenen Medien auf Datenträgern (in der Regel DVD) können zu marktgängigen Preisen bezogen werden. |
6. | Zu allen gelieferten Medien werden Metadaten übermittelt. Diese dürfen kostenfrei in kommunalen Medienverwaltungssystemen integriert werden. Das Medienzentrum (Lizenznehmer) erhält das Recht, Vorschaubilder zu erstellen und Textauszüge zu verwenden, sofern diese nicht geliefert werden. |