Verarbeitung
personenbezogener Daten
Mit der Nutzung
unseres Services ist unabdingbar die Speicherung und Verarbeitung folgender
Daten verbunden:
Name, Vorname, Institution (z.B. Schule, Verein, Kirchengemeinde, Fachdienst)
für die Sie ausleihen.
Bei Privatausleihern wird darüberhinaus die postalische Anschrift erfasst.
Nutzungsbedingungen
Onlinemedien
Nutzungsberechtigt sind Lehrende aller Schulen, Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung im Zuständigkeitsbereich des Medienzentrums Korbach-Frankenberg, deren Träger sich an der Finanzierung der Medien („Beschaffungsfonds der kommunalen MZ“) beteiligen. | |
1. | Die auf Servern zur Verfügung gestellten Medien können auf allen in der Schule oder Einrichtung befindlichen sowie auf heimischen Rechnern der Lehrenden und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt werden. |
2. | Die Weitergabe der Medien an Nutzer außerhalb der genannten Einrichtungen ist verboten. Die Anmeldedaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. |
3. | Die Nutzung der Medien auf Rechnern oder digitalen Endgeräten der Lernenden und Lehrenden ist erlaubt, soweit die Nutzung im bildungsrelevanten Kontext stattfindet (z. B. im Unterricht, bei Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung). Lernende erhalten den Zugang zu diesen Medien ausschließlich in Form mobiler Trägermedien, in einem zugangsbeschränkten Lernmanagementsystem bzw. im Streamingverfahren. Sie sind nicht berechtigt, selbst Medien herunterzuladen. |
4. | Im Rahmen der oben genannten Nutzung ist das temporäre Speichern der Medien auf Datenträgern und digitalen Endgeräte erlaubt. |
5. | Nach Beendigung der Arbeiten mit den jeweiligen Medien, spätestens jedoch nach Ablauf der Lizenzzeit, sind die Medien von allen Datenträgern, digitalen Endgeräten und heimischen Rechnern der Lehrenden, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Lernenden zu löschen. |
6. | Die Bearbeitung der Medien selbst sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien, sind nur zu Übungszwecken zulässig, solange gewährleistet ist, dass das neu hergestellte Werk nur im Klassen- und Arbeitsgemeinschaftsverbund präsentiert und im Übrigen nicht veröffentlicht wird. |
7. | Das Urheberrecht ist zu beachten. |
Die vorgenannten Nutzungsbedinungen ergeben
sich aufgrund der Lieferbedingungen für Medien an die kommunalen
Medienzentren in Hessen. |
Nutzungsbedingungen Medien auf klassischen Datenträgern
Benutzungs-
und Entgeltordnung
für die Medienzentren Frankenberg und
Korbach
- Bildstellen des Landkreises Waldeck-Frankenberg -
Aufgrund
der § 30 Nr. 9 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom
01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 569), zuletzt geändert durch Gesetz vom
22.12.2000 (GVBl. I S. 588) und § 5 Nr. 5 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes)
in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 19.12.2000, hat der Kreistag des Landkreises Waldeck-Frankenberg
in seiner Sitzung am 17.07.2003 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung
für die Medienzentren Frankenberg und Korbach - Bildstellen des Landkreises
Waldeck-Frankenberg - beschlossen: |
|
1 | Allgemeine Benutzungsbedingungen für Medien und Geräte |
1.1 | Die Medienzentren Frankenberg und Korbach - Bildstellen des Landkreises Waldeck-Frankenberg - sind Serviceeinrichtungen, die den Schulen kostenlos Medien und Geräte zur Verfügung stellen. Sie stehen auch für die außerschulische und kulturelle Medienarbeit in der Jugend- und Erwachsenenbildung zur Verfügung. |
1.2 |
Privatpersonen, Vereine und Unternehmen können die Dienstleistungen der Medienzentren in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen. Die Entscheidung darüber trifft die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Gebäudemanagement nach Anhörung der Leitung des Medienzentrums Frankenberg bzw. Korbach. |
1.3 |
Privatpersonen, Vereine und Unternehmen haben Benutzungsentgelte zu zahlen, die sich gemäß Ziffer 5 aus der jeweils gültigen Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung ergeben. |
1.4 | Der Benutzer/Die Benutzerin haftet bei Verlust oder Beschädigung für alle Schäden, die an den benutzten Medien oder Geräten entstehen, in der Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreises. |
1.5 | Schulen in Trägerschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg haben die Mahngebühren und Wiederbeschaffungskosten bei Verlust und vorsätzlicher Beschädigung von Medien und Geräten direkt aus dem jeweils zur Verfügung stehenden Schulbudget zu begleichen. |
1.6 |
Für jede Überlassung ist ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Ausreichend ist eine vom Entleiher unterschriebene Verleihbuchung. |
1.7 | Mit dem Entleihen von Medien und Geräten erkennt der Benutzer/die Benutzerin die Benutzungs- und Entgeltordnung an. |
1.8 | Die übliche Benutzungsdauer beträgt bei Medien 2 Wochen. Eine verlängerte Ausleihe ist nach vorheriger Vereinbarung oder Absprache rechtzeitig vor dem Ablauf der zweiwöchigen Verleihfrist möglich. |
1.9 | Bei Geräten wird die Benutzungsdauer individuell vereinbart. |
2 | Spezielle Benutzungsbedingungen für Medien. |
2.1 | Medien dürfen aus urheberrechtlichen Gründen nur von Benutzern entliehen werden, die diese im Rahmen ihrer Aufgaben in nicht gewerblichen Veranstaltungen innerhalb des Landkreises Waldeck-Frankenberg einsetzen. Für die Einhaltung urheberrechtlicher Auflagen sind der Benutzer/die Benutzerin verantwortlich. |
2.2 | Die Mediennutzung ist mit Ausnahme der Ziffer 1.3 unentgletlich. |
3 |
Spezielle Benutzungsbedingungen für Geräte |
3.1 |
Geräte werden unentgeltlich entliehen an:
|
3.2 |
Bestimmte Geräte dürfen nur nach entsprechender Einweisung oder nach Vorlage einer durch das Medienzentrum ausgestellten Vorführbescheinigung entliehen werden. Diese Bescheinigungen werden nach dem Besuch der regelmäßig in den Medienzentren stattfindenden gerätetechnischen Kurse ausgestellt. |
4 |
Transport |
4.1 | Die Medienzentren Frankenberg und Korbach übernehmen Transporte und Transportkosten zu den Schulen und zurück, die in regelmäßigen Abständen durch Mitarbeiter der Medienzentren per Pkw mit den vorab bestellten Medien und Geräten beliefert werden. |
4.2 | Medien und Geräte sind in den per Pkw belieferten Schulen zu den vereinbarten Terminen für die abholenden Mitarbeiter der Medienzentren bereitzuhalten. Transporte und Transportkosten, die durch Nichtbeachtung dieser Pflicht entstehen, gehen in vollem Umfang zu Lasten der entleihenden Schule bzw. des Entleihers. |
4.3 | Für Schulen in Frankenberg, Korbach und wenigen anderen Ortschaften sowie generell für sonstige Entleiher besteht nur die Möglichkeit zur Selbstabholung während der Öffnungszeiten der Medienzentren. |
5 |
Benutzungsentgelte |
5.1 |
Die Benutzungsentgelte richten sich nach dem Entgeltverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung in der Anlage zu dieser Benutzungs- und Entgeltordnung. |
5.2 | Werden Medien und/oder Geräte nicht am vereinbarten Termin zurückgegeben, so kann für jeden angefangenen Tag das doppelte Entgelt in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für Benutzer/Benutzerinnen, für die Geräte bzw. Medien unentgeltlich zur Verfügung stehen. |
5.3 | Müssen im Einzelfall Medien oder Geräte von dem Medienzentrum zurückgeholt werden, so ist ein Entgelt von mindestens 50,00 Euro zu zahlen. |
5.4 | Kosten für Mahnungen werden auch für die Benutzer/Benutzerinnen fällig, für die Geräte bzw. Medien unentgeltlich zur Verfügung stehen. |
5.5 |
Auf begründeten Antrag kann im Einzelfall eine Befreiung oder Reduzierung der Entgeltpflicht erfolgen. Die Entscheidung hierüber trifft die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Gebäudemanagement nach Anhörung der Leitung des Medienzentrums Frankenberg bzw. Korbach. |
6 |
Inkrafttreten |
6.1 |
Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt
am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. |
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Korbach, den 17. Juli 2003 |
Mahngebühren:
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1.
Mahnung
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nach 1 Woche | 5,00 € |
2.
Mahnung
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nach 2 Wochen | 10,00 € |
3.
Mahnung
|
nach 3 Wochen | 20,00 € |
Auszug aus dem Entgeltverzeichnis für das Medienzentrum Korbach-Frankenberg. |
Geräteverleih: |
Bemessungs- grundlage |
Entgelt Euro |
Audio-Aufnahmegerät (MP3), Audio-Verstärkerbox (CD/USB) |
je Tag |
10,00 |
Sprachverstärker oder Lautsprecherbox |
je Tag |
10,00 |
Diaprojektor oder Tageslichtprojektor |
je Tag |
10,00 |
Leinwand |
je Tag |
20,00 |
Foto/Dia-Scanner (Speicherung auf SD-Karte) |
je Tag |
5,00 |
Mehrkanal Audiomischpult |
je Tag |
10,00 |
Videorecorder VHS/SVHS |
je Tag |
10,00 |
Digitale Videokamera |
je Tag |
30,00 |
DVD-Player |
je Tag |
15,00 |
Mikrofon oder Funkmikrofon |
je Tag |
2,00 |
Kamera- oder Mikrofonstativ |
je Tag |
2,00 |
Video-/Datenbeamer |
je Tag |
60,00 |
nicht aufgeführte Geräte |
je Tag |
3 % vom |
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sonstige Dienstleistungen: |
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nach Aufwand |